In der Regel können 3 Beratungstermine von den Krankenkassen bezuschusst werden. Sie brauchen eine Überweisung für Ernährungsberatung vom Arzt. Ich sende Ihnen gern das erforderliche Formular zu, damit Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen können. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular unten und schreiben Sie mir zusätzlich Ihren Vor- und Nachname, Adresse und Hausnummer, PLZ, Ort) damit ich das Formular vorbereiten kann. Bitte geben Sie an, ob Sie eine Ernährungsberatung "Prävention §20 SGB V" oder "Rehabilitation §43 SGB V" brauchen. Mehr Informationen über §43 SGB V finden Sie unten.
Wer kann Ernährungsberatung Prävention §20 SGB V beantragen?
Ernährungstherapie (Rehabilitation §43 SGB V) wird von vielen Krankenkassen bezuschusst und darf online durchgeführt werden. Gerne sende ich Ihnen das Formular "Kostenvoranschlag für Ernährungsberatung (§43 SGB V)" zu, damit Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen können. In der Regel können 5 Beratungstermine bezuschusst werden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular unten und nennen Sie mir Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre volle Adresse. Sie brauchen zusätzlich eine Überweisung vom Arzt für Ernährungsberatung Rehabilitation §43 SGB V.
Ernährungstherapie (§43 SGB V) kann bei folgende Probleme oder Beschwerden beantragt werden:
Auch wenn Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten nicht übernehmen will, es lohnt sich trotzdem in seiner Gesundheit zu investieren! Oft brauchen Sie nicht alle drei (oder fünf bei Ernährungstherapie) Termine um genügend Wissen zu ereignen, daher lohnt es sich manchmal kaum den Weg über die Krankenkassen zu gehen.